Römer 13,5
Andachten
So seid nun aus Not untertan, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen. Derhalben müsst ihr auch Schoß geben, denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben.
Es ist immer schon ein Gewinn, wenn wenigstens die Furcht die Bösen im Zaum hält, denn dann haben doch die Guten Schutz vor ihrem Übermut und Frevel; aber so lange nur das drohende Schwert den Gehorsam erzwingt, steht die öffentliche Wohlfahrt auf schwachen Füßen, denn das unheilige Feuer, das nur durch die Gewalt niedergehalten wird, kann zu jeder Zeit mit doppelter Macht hervorbrechen. Darum schreibt auch der Apostel, dass wir nicht allein um der Strafe, sondern um des Gewissens willen untertan sein sollen, also auch da, wo kein Auge uns sieht und keine Strafe uns treffen kann. Denn das Gewissen allein, das durch Gottes Wort und Willen gebundene Gewissen erzeigt die rechte Treue, die sich nicht durch falsche Gerüchte verführen, durch unerlaubten Gewinn bestechen, durch böse Beispiele verlocken oder durch Drohungen einschüchtern lässt, von dem Wege des Rechtes zu weichen. Dem Gewissen vor Gott ist es einerlei, ob die Obrigkeit die Übertretung straft oder nicht, denn es dient einem höheren Herrn, auch in der Befolgung der Gesetze.
Ja, HErr, nicht die Furcht vor der Strafe, sondern allein unser Gewissen soll uns regieren, der Obrigkeit untertan zu sein, damit wir nicht bösen Unterschied machen, als könnten wir Dir gehorsam sein und doch die von Dir in dieser Welt gesetzten Ordnungen verachten. Wollen wir Dir gehorsam sein, so müssen wir auch denen gehorchen, die Du uns hienieden zu Herren gesetzt hast, und wir widerstreben Dir, wenn wir ihnen widerstreben. Darum gib und auch dazu ein gehorsames Herz und lass uns willig und gern untertan sein, so lange es geschehen kann, ohne Dir ungehorsam zu werden. Amen. (Hermann Haccius)