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Römer 13,7

Römer 13,7

Andachten

So gebt nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoß, dem der Schoß gebührt, Zoll, dem der Zoll gebührt, Furcht, dem die Furcht gebührt, Ehre, dem die Ehre gebührt.
Wer um des Gewissens willen der Obrigkeit untertan ist, der begnügt sich nicht damit, das zu meiden, was die Obrigkeit straft, und den Schoß und Zoll zu geben, den er schuldig ist, sondern er gibt ihr auch die Furcht und Ehre, die ihr als Dienerin Gottes gebührt, denn das Amt empfängt die Ehre nicht erst von der Person, die das Amt führt, sondern es hat selber diese Ehre als eine Stiftung und Ordnung Gottes, und es behält sie auch, wenn seine Träger für ihre Person der Ehre unwert wären. Diese Ehre wird nicht verlegt, wenn man auch den Gewaltigen gegenüber mit Freimütigkeit die Wahrheit bezeugt, vorausgesetzt, dass dieses Zeugnis sich in den gebührenden Schranken hält, auch nicht dadurch, dass man ungerechten Forderungen und Anordnungen der Obrigkeit Widerstand leistet, vorausgesetzt, dass man den geordneten Beruf dazu hat, und auch endlich selbst dadurch nicht, dass man den Gehorsam verweigert, vorausgesetzt, dass Gottes Gebot den Gehorsam nicht leidet. Es kann das alles geschehen, ohne dass die gebührende Ehrfurcht verlegt wird, wie wir an Christo und den Aposteln sehen. Es kann auch bei wechselnder Obrigkeit das Herz noch in dankbarer Liebe und Anhänglichkeit an die früheren Träger der obrigkeitlichen Gewalt gebunden sein ohne Beschwerung des Gewissens; aber das leidet das Gewissen nicht, dass durch ungeziemende Reden oder durch aufrührerische Taten das Ansehen. der Obrigkeit untergraben oder ihre Ehre gekränkt wird.

O HErr, hilf uns, dass wir allezeit die Obrigkeit als Deine heilige göttliche Ordnung ehren und uns weder mit Worten noch mit Werken an ihr versündigen. Sie ist von Dir geordnet, das ist eine heilige Wahrheit, und vergisst sie das, so wirst Du sie richten; für uns aber gilt Dein Wort: „Das ist Gnade, so jemand um des Gewissens willen zu Gott das Übel verträgt und leidet das Unrecht.“ Verleihe uns auch, dass wir von Herzen für sie beten und ihr die Ehre, die ihr gebührt, nicht bloß äußerlich mit der Tat, sondern auch in unserm Herzen geben, denn das ist wohlgefällig vor Dir. Amen. (Hermann Haccius)

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