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2. Mose 21

2. Mose 21

2. Mose 21,1Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
2. Mose 21,2So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
2. Mose 21,3Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
2. Mose 21,4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
2. Mose 21,5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
2. Mose 21,6so bringe ihn sein Herr vor die „Götter” und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
2. Mose 21,7Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
2. Mose 21,8Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
2. Mose 21,9Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
2. Mose 21,10Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
2. Mose 21,11Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
2. Mose 21,12Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.
2. Mose 21,13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
2. Mose 21,14Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.
2. Mose 21,15Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
2. Mose 21,16Wer einen Menschen stiehlt, es sei, dass er ihn verkauft oder dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
2. Mose 21,17Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
2. Mose 21,18Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
2. Mose 21,19kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.
2. Mose 21,20Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
2. Mose 21,21Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
2. Mose 21,22Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, dass ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
2. Mose 21,23Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
2. Mose 21,24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
2. Mose 21,25Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
2. Mose 21,26Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
2. Mose 21,27Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
2. Mose 21,28Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, dass sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
2. Mose 21,29Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
2. Mose 21,30Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
2. Mose 21,31Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
2. Mose 21,32Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
2. Mose 21,33So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
2. Mose 21,34so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
2. Mose 21,35Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
2. Mose 21,36Ist's aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.
2. Mose 21,37Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

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