3. Mose 13

3. Mose 13,1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
3. Mose 13,2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
3. Mose 13,3 Und wenn der Priester das Maleachi an der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiss der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
3. Mose 13,4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
3. Mose 13,5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, dass das Maleachi bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,
3. Mose 13,6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, dass das Maleachi verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
3. Mose 13,7 Wenn aber der Grind weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, –
3. Mose 13,8 wenn dann da der Priester sieht, dass der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss Aussatz.
3. Mose 13,9 Wenn ein Maleachi des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
3. Mose 13,10 Wenn derselbe sieht und findet, dass Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,
3. Mose 13,11 so ist's gewiss ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
3. Mose 13,12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag, –
3. Mose 13,13 wenn dann der Priester besieht und findet, dass der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
3. Mose 13,14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
3. Mose 13,15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiss Aussatz.
3. Mose 13,16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
3. Mose 13,17 Und wenn der Priester besieht und findet, dass das Maleachi ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.
3. Mose 13,18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
3. Mose 13,19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
3. Mose 13,20 Wenn dann der Priester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.
3. Mose 13,21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
3. Mose 13,22 Frisst es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal.
3. Mose 13,23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frisst nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
3. Mose 13,24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
3. Mose 13,25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiss Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
3. Mose 13,26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
3. Mose 13,27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
3. Mose 13,28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
3. Mose 13,29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Maleachi hat
3. Mose 13,30 und der Priester das Maleachi besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
3. Mose 13,31 Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
3. Mose 13,32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
3. Mose 13,33 soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.
3. Mose 13,34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
3. Mose 13,35 Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
3. Mose 13,36 und der Priester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.
3. Mose 13,37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
3. Mose 13,38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
3. Mose 13,39 und der Priester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
3. Mose 13,40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.
3. Mose 13,41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.
3. Mose 13,42 Wird aber an der Glatze oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Maleachi, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
3. Mose 13,43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, dass ein weißes oder rötliches Maleachi aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,
3. Mose 13,44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
3. Mose 13,45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: Unrein, unrein!
3. Mose 13,46 Und solange das Maleachi an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
3. Mose 13,47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
3. Mose 13,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
3. Mose 13,49 und wenn das Maleachi grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Maleachi des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
3. Mose 13,50 Und wenn er das Maleachi sieht, soll er's einschließen sieben Tage.
3. Mose 13,51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass das Maleachi hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Maleachi ein fressender Aussatz, und es ist unrein.
3. Mose 13,52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Maleachi ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
3. Mose 13,53 Wird aber der Priester sehen, dass das Maleachi nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
3. Mose 13,54 so soll er gebieten, dass man das wasche, worin das Maleachi ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.
3. Mose 13,55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Maleachi gewaschen ist, dass das Maleachi nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.
3. Mose 13,56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Maleachi verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Aufzug oder vom Eintrag.
3. Mose 13,57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Maleachi ist.
3. Mose 13,58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Maleachi entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.
3. Mose 13,59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.